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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Silval Color GmbH (kurz Silval)

§ 1 Präambel / Allgemeines

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1.1. Die Annahme und Durchführung von Aufträgen und sohin der Abschluss von Rechtsgeschäften erfolgt ausschließlich aufgrund unserer nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung. Wir schließen Verträge grundsätzlich nur auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ab. Der Kunde anerkennt ausdrücklich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen rechtsverbindlich zur Kenntnis genommen zu haben, sodass diese Vertragsinhalt geworden sind. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, daher auch dann, wenn bei Zusatzverträgen etc. nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wird.

 

1.2. Die Geltung von anderen als den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen / Allgemeinen Einkaufsbedingungen o.ä. ist ausgeschlossen. Dies gilt auch, falls eine Partei vor Abschluss dieses Vertrages oder im Rahmen seiner Durchführung auf die Geltung bzw. Einbeziehung anderer Allgemeiner Geschäftsbedingungen / Allgemeiner Einkaufsbedingungen o.ä. hinweist und die andere Partei dem nicht ausdrücklich widerspricht.

 

1.3. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, soweit keine abweichenden schriftlichen Vereinbarungen bestehen, für alle unsere Lieferungen und Leistungen. Durch die Erteilung von Aufträgen für Lieferung und Leistungen erkennt der Kunde die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Silval ausdrücklich an. Sind unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen dem Kunden bereits bekannt, gelten sie auch ohne neue Bekanntgabe für künftige Geschäfte. Die Entgegennahme unserer Lieferungen und Leistungen gilt als Anerkennung unserer Bedingungen.

 

§ 2 Angebote / Vertragsabschluss

 

2.1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, soweit sie nicht schriftlich ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Ein Zwischenverkauf bleibt uns vorbehalten.

 

2.2. Ein Vertragsabschluss kommt ausschließlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas abweichendes dazu vereinbart ist, durch eine schriftliche Auftragsbestätigung unsererseits rechtswirksam zu Stande. Bei kurzfristiger Lieferung ersetzt die Rechnung eine Auftragsbestätigung. Sollte die in der Auftragsbestätigung genannte Lieferfrist wegen Einholung wichtiger Lieferdaten nicht eingehalten werden können, so ist uns seitens des Kunden eine ausreichende Nachfrist für den „Widerspruch“ bzw. Lieferung zu setzen. Der Widerspruch kann von jedem mit der Abwicklung der Bestellung befassten Mitarbeiter wirksam abgegeben werden. Im Übrigen können rechtsverbindliche Erklärungen (welcher Art auch immer) ausschließlich von der Geschäftsführung (lt. Firmenbuch) abgegeben werden.

 

2.3. Wir weisen darauf hin, dass jegliche Zu- bzw. Aussagen welcher Art auch immer (insbesondere bezogen auf Produkteigenschaften, Anwendung, Technik, Eignung, etc.), die von unseren Mitarbeitern getätigt werden, nur Auskünfte darstellen, für uns nicht verbindlich sind und nicht Vertragsinhalt werden, sodass wir für derartige Zu- und Aussagen auch nicht Gewähr leisten oder haften, sofern sie nicht schriftlich von der Geschäftsführung (lt. Firmenbuch) bestätigt werden.

 

§ 3 Lieferung & Versand / Gefahrenübergang / Versicherung / Verpackung

 

3.1. Unsere Lieferungen erfolgen in jedem Fall unfrei sowie auf Rechnung des Kunden. Zur Leistungsausführung sind wir erst dann verpflichtet, sobald ein Kunde all seinen Verpflichtungen, die zur Lieferung erforderlich sind, nachgekommen ist (z.B. Eingang der vereinbarten Anzahlung). Der Kunde ist verpflichtet, unsere Lieferungen und Leistungen abzunehmen.

 

3.2. Wir versenden ausschließlich auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Separatabmachungen hinsichtlich Freibelieferung gelten nur für die Frachtkosten, nicht für die Transportrisiken, diese gehen in allen Fällen zu Lasten des Kunden, auch wenn frachtfreie Zustellung mit eigenen oder fremden Transportmitteln vereinbart wurde. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald der Liefergegenstand dem Spediteur oder der sonstigen Versandperson übergeben wurde, im Falle des Annahmeverzuges des Kunden ab Versandbereitschaft. Die Wahl der Versandart bleibt uns überlassen, ohne dass hieraus besondere Ansprüche hergeleitet werden können. Mangels ausdrücklich anderslautender Vereinbarung gilt die Ware als „ab Werk/ab Lager“ verkauft. Bei Versendung durch uns, auch bei Franko-Lieferung, geht die Gefahr in jedem Fall mit Übergabe der Ware an den 1. Frachtführer bzw. einen Spediteur mit Übergabe an diesen auf den Kunden über. Erfolgt keine Versendung durch uns, geht die Gefahr mit Absendung der Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Aufbewahrungsmaßnahmen gehen zu Lasten des Kunden. Eventuell entstandene Transportschäden sind sofort bei Warenübernahme beim Frachtführer geltend zu machen. Franko-Lieferung bzw. Frei-Haus-Zustellung erfolgen jedoch nur bei einer Mindestbestellung ab EUR 350,- Warenwert, darunter gehen die Versandkosten zu Lasten des Kunden.

 

3.3. Die Lieferfristen und – termine sind unverbindlich werden von uns jedoch nach Möglichkeit eingehalten. Die Liefermenge richtet sich nach der vertraglichen Vereinbarung. Bei Sonderanfertigungen können die vereinbarten Liefermengen geringfügig (bis zu 10%) über- oder unterschritten werden. Teillieferungen sind zulässig. Lieferfristen und -termine sind, falls nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, unverbindlich und verstehen sich immer als voraussichtlicher Zeitpunkt der Bereitstellung und Übergabe an den Kunden. Ein Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden wegen Lieferverzuges ist nur unter Setzung einer angemessenen, zumindest 2-wöchigen Nachfrist möglich. Der Rücktritt ist mittels eingeschriebenen Briefes geltend zu machen. Das Rücktrittsrecht bezieht sich nur auf den Lieferungs- oder Leistungsteil, für den Verzug vorliegt. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand unser Werk/Lager verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist. Nachträgliche Änderungs- und Ergänzungswünsche des Kunden verlängern die Lieferzeit angemessen. Dasselbe gilt bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unserer Sphäre liegen, wie z.B. unvorhergesehene Lieferhindernisse seitens unserer Lieferanten, höhere Gewalt, Streik, Aussperrung, Verzögerung in der Anlieferung wesentlicher Rohstoffe, Materialien oder Teile.

 

3.4. Ersatzansprüche des Kunden sind in allen Fällen verspäteter oder nicht ausgeführter Lieferung auch nach Ablauf der Nachfrist ausgeschlossen, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Unsere Haftung für Verzugsschäden ist mit 0,5% pro Werktag des Werts der im Verzug befindlichen Lieferung, maximal jedoch 5% der Höhe des Rechnungswertes jener Warenmenge, die nicht rechtzeitig geliefert wurde, beschränkt.

 

3.5. Zum vereinbarten Liefertermin nicht abgenommene Ware wird für die Dauer von maximal 4 Wochen auf Gefahr und Kosten des Kunden gelagert. Die Lagergebühren hat der Kunde zu tragen. Gleichzeitig sind wir berechtigt, entweder auf Vertragserfüllung zu bestehen oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten. Im Falle einer Verwertung gilt eine Konventionalstrafe von 30% des Rechnungsbetrages (exkl. USt) als vereinbart. Die Rechte wegen Annahmeverzug stehen uns ohne Mahnung oder Fristsetzung zu, auch wenn der Kunde Antrag auf Eröffnung eines Schuldenregulierungs- bzw. sonstigen Insolvenzverfahrens (welcher Art auch immer) stellt oder er oder einer seiner Gläubiger einen Konkursantrag stellt oder ein Konkursantrag mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird.

 

3.6. Abrufaufträge: Wird keine Abruffrist vereinbart, sind auf „Abruf“ bestellte Waren innerhalb einer angemessenen Frist vom Datum der Bestellung an, abzunehmen. Auf Abruf vereinbarte Lieferungen müssen jedoch spätestens innerhalb von drei Monaten ab Bestellungsannahme abgenommen werden, widrigenfalls den Kunde die Rechtsfolgen des Annahmeverzugs treffen. Die nicht fristgerecht abgerufene Ware lagert ab dem Ablauftermin auf Kosten und Gefahr des Kunden bei uns und wir sind berechtigt, Lagerkosten und die uns für Außenstände verrechneten bankmäßigen Zinsen für den Fakturenwert der nicht abgerufenen Ware zu verrechnen. Nach Ablauf weiterer drei Monate sind wir berechtigt, die Ware anderweitig zu verwerten und dem Kunden die bis zur anderweitigen Verwertung entstandenen Zinsen, Lagerkosten und Spesen, sowie einen allfälligen Mindererlös in Rechnung zu stellen.

 

3.7. Geringere Füllmengen laut Kundenwunsch oder Lieferungen in Leihverpackungen müssen schriftlich vereinbart werden. Nur die ausdrücklich als Leihverpackung bezeichneten Emballagen werden zurückgenommen. Diese sind uns innerhalb von 3 Monaten in einwandfreiem füllfähigem Zustand, frei Lager Silval Color GmbH zurückzustellen. Die Befüllung der Leihgebinde mit anderen Produkten wird ausdrücklich untersagt. Dadurch anfallende Reinigungskosten werden je nach Verschmutzungsgrad bis zur Höhe des Gebindewertes berechnet. Bei Rückstellung nach dieser Frist erfolgt keine Gutschrift. Sämtliche mit der Rückstellung in Zusammenhang stehenden Transport- und Verpackungskosten gehen zu Lasten des Kunden.

 

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

 

4.1. Für unsere Lieferungen verrechnen wir grundsätzlich die in den jeweils gültigen Preislisten ausgewiesenen Nettopreise. Lieferungen werden nur in den laut den jeweils gültigen Preislisten ersichtlichen Gebindegrößen durchgeführt.

 

4.2. Alle Preisangaben sind freibleibend und verstehen sich – wenn nicht anders angegeben – in Euro und exklusive Umsatzsteuer sowie exklusive sonstiger gesetzlich vorgeschriebener Abgaben und ab Werk. Sämtliche Transport- und Verpackungskosten, Fracht- und Versicherungsspesen, Zölle, Gebühren und Abgaben trägt der Kunde. Die gesetzliche Umsatzsteuer sowie sonstige gesetzlich vorgeschriebene Abgaben werden zuzüglich in der jeweils gültigen Höhe in Rechnung gestellt. Allfällige sonstige Gebühren sind vom Kunden zu bezahlen. Treten zwischen Vertragsabschluss und vollständiger Erfüllung Preiserhöhungen im Ausmaß von maximal 5% ein, so sind gelten diese als genehmigt. Preiserhöhungen von mehr als 5% werden dem Kunden unverzüglich bekannt gegeben. Der Kunde kann in diesem Fall jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung der Preiserhöhung von dem noch nicht ausgeführten Teil des Vertrages zurücktreten.

 

4.3. Unsere Rechnungen sind unverzüglich nach Fakturenerhalt spesen- und abzugsfrei zur Zahlung fällig. Überweisungen gelten erst mit Eingang des Betrages auf unserem Konto als Zahlung. Die Annahme von Wechseln oder Schecks erfolgt nur nach schriftlicher Vereinbarung, lediglich zahlungshalber und schließt einen Skontoabzug aus. Diskontzinsen sowie alle Bankspesen gehen ausschließlich zu Lasten des Kunden.

 

4.4. Bei Zahlungsverzug des Kunden, trotz Mahnung und Setzung einer 14-tägigien Nachfrist, sind wir berechtigt nach unserer Wahl den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens oder Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu begehren. Das sind bei Unternehmern derzeit (Stand 2015): 9,2% p.a. über dem Basiszinssatz. Wir sind auch berechtigt im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden ab dem Tag der Übergabe der Ware Zinseszinsen zu verlangen. Der Kunde verpflichtet sich für den Fall des Zahlungsverzuges, die uns entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst jedenfalls einen Pauschalbetrag von € 40,00 als Entschädigung für Betreibungskosten gem. § 458 UGB. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt hiervon unberührt. Bei Verzug des Kunden mit einer (Teil-) Zahlung sind wir berechtigt offene, aber noch nicht fällige Rechnungsbeträge sofort fällig zu stellen und/oder Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung für künftige Lieferungen und Leistungen zu verlangen. Zahlungsverzug berechtigt uns außerdem, die Rückgabe der schon gelieferten Ware zu verlangen.

 

4.5. Die Aufrechnung mit von uns bestrittenen und nicht rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen des Kunden ist ausgeschlossen, ebenso die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes ohne rechtskräftigen Titel oder aufgrund von Ansprüchen aus anderen Rechtsgeschäften.

 

§ 5 Eigentumsvorbehalt

 

5.1. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor. Der Kunde trägt das gesamte Risiko für die Vorbehaltsware, insbesondere für die Gefahr des Untergangs, des Verlustes oder der Verschlechterung. Für den Fall der Be- und Verarbeitung oder Verbindung der Ware mit fremden Sachen erstreckt sich unser Eigentum auf die neue Sache. Der Kunde ist berechtigt, die gelieferte Ware im Rahmen des ordentlichen Geschäftsbetriebes weiter zu veräußern. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises tritt uns der Kunde alle ihm aus der Weiterveräußerung zustehenden Forderungen und Sicherungsrechte zahlungshalber ab. Er ist verpflichtet, diese Abtretung in seinen Büchern zu vermerken. Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden sind wir berechtigt, die Wiederkäufer der Ware, die uns der Kunde bekanntzugeben hat, von der Abtretung zu verständigen und Zahlung an uns zu verlangen.

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5.2. Jede Verpfändung oder Sicherungsübereignung unserer unter Eignungsvorbehalt gelieferten Waren zu Gunsten Dritter ist ohne unsere Zustimmung unzulässig. Eine Pfändung durch Dritte muss uns der Kunde unverzüglich zur Anzeige bringen. Saldoanerkennung berührt den Eigentumsvorbehalt nicht, ebenso wenig die Hingabe von Wechsel oder Schecks bis zur richtigen und tatsächlichen Einlösung. Falls wir von unserem Eigentumsvorbehalt Gebrauch machen müssen und die Ware zurücknehmen, erfolgt die Gutschrift für die aufgrund des Eigentumsvorbehaltes zurückgenommenen Waren unter Berücksichtigung einer der Lagerdauer, dem Verschleiß sowie der sonstigen Umständen angemessenen Preisreduktion, mindestens aber zu 30% des Fakturenwertes. Der Kunde verpflichtet sich, uns vor Anmeldung eines Insolvenzverfahrens zu verständigen, damit wir unter Eigentumsvorbehalt gelieferte und in unserem Eigentum stehende Waren übernehmen können.

 

5.3. Im Falle des Zahlungsverzuges sind wir zur Sicherstellung der Ware berechtigt, wobei dies die Pflichten des Kunden aus dem Kaufvertrag, insbesondere zur Zahlung, nicht aufhebt. Im Falle der Pfändung von Waren, die unter unserem Eigentumsvorbehalt stehen, hat uns der Kunde unverzüglich detailliert zu informieren, ebenso sind Aussonderungen unserer Ware wegen einer bevorstehenden Insolvenzbelastung der Ware während Bestehen des Eigentumsvorbehaltes unzulässig. Die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren sind ordnungsgemäß zu verwahren.

 

5.4. Wenn Dritte ein Recht an der Ware begründen oder geltend machen wollen, hat der Kunde uns davon unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.

 

§ 6 Pflichten des Kunden / technische Informationen

 

Pläne, Abbildungen, Farbtonmuster, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben, und ähnliche technische Angaben, auch in Prospekten, Rundschreiben, Anzeigen, Preislisten, Technischen Merkblättern, Sicherheitsdatenmerkblättern, und dgl. sind nur annähernd maßgebend, soweit sie von uns nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet sind. Geringfügige Abweichungen stellen keinen Mangel dar. Technische Informationen basieren auf dem neuesten Stand der Technik und unseren Erfahrungen; im Hinblick auf die Vielfalt der Untergründe und Objektbedingungen (einschließlich Witterung) ist der Kunde verpflichtet, unverzüglich nach Empfang der Ware und vor Weiterverarbeitung diese in eigener Verantwortung auf ihre Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck unter den jeweiligen Objektbedingungen fach- und handwerksgerecht zu prüfen. Unsere schriftlichen und mündlichen anwendungstechnischen Beratungen und Anleitungen sind unverbindlich und befreien den Kunden nicht von seiner Aufgabe, die Ware vor der Verarbeitung oder Verkauf auf ihre Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck unter den jeweiligen Objektbedingungen fach- und handwerksgerecht zu prüfen. Insbesondere ist der Kunde verpflichtet, Farbtöne vor der Verarbeitung am Objekt auf Farbtongenauigkeit zu überprüfen; geringfügige Abweichungen stellen keinen Mangel dar. Bei Vermischung mit Fremdprodukten entfällt jegliche Gewährleistung.

 

§ 7 Vertragsrücktritt / Rücknahmen

 

7.1. Tritt der Kunde von seiner Verpflichtung aus dem Vertrag zurück, aus Gründen, die von uns nicht zu vertreten sind, erwächst uns daraus ein Schadensersatzanspruch, der sich aus dem entgangenen Gewinn sowie Aufwendungen für Auftragsbearbeitung als auch die Warenbereithaltungskosten ergibt. Wir sind berechtigt, ohne dass es eines weiteren Nachweises bedarf, 20 % des vereinbarten Kaufpreises als Schadenersatz geltend zu machen; die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt vorbehalten. Warenrückgaben werden nur innerhalb von 14 Tagen ab Kaufdatum gegen Vorlage des Kaufbelegs, nur mit ausdrücklicher, schriftlicher (elektronischer) Zustimmung der Silval-Geschäftsführung (laut Firmenbuch), nur in vollen Verpackungseinheiten bzw. originalverschlossenen Gebinden und nur in wiederverkaufsfähigem Zustand angenommen. Bei Abgabe der Ware am Standort der Silval werden die allfälligen Frachtkosten der ursprünglichen Anlieferung zuzüglich einer Bearbeitungspauschale von € 8,- verrechnet. Bei Abholung der Ware durch Silval beträgt der Abzug ebenfalls die Frachtkosten der ursprünglichen Anlieferung zuzüglich 10 % des Nettowarenwerts.

 

7.2. Sonderanfertigungen, Sonderbestellungen, abgetöntes Material sowie verbilligte oder vereinbarungsgemäß gelieferte Ausschussware sind von der Rücknahme grundsätzlich und ausnahmslos ausgeschlossen. Bei einer gesondert und schriftlich zu vereinbarenden kulanzmäßigen Warenrücknahme wird ein Abschlag von 30% des fakturierten Warenwertes in Abzug gebracht, um die entstandenen Aufwendungen zu decken.

 

§ 8 Gewährleistung / Haftung / Schadenersatz

 

8.1. Wir gewährleisten die grundsätzliche Eignung der gelieferten Ware für den vorgesehenen Verwendungszweck unter Berücksichtigung der schriftlich zugesagten Eigenschaften und unter der Voraussetzung strikter Einhaltung der Lagerbedingungen und Verarbeitungsrichtlinien durch den Kunden.

 

8.2. Anwendung, Verwendung und Verarbeitung der Produkte erfolgt außerhalb unserer Kontrollmöglichkeit und liegt daher ausschließlich im Verantwortungsbereich des Kunden. Jede anwendungstechnische Beratung, insbesondere auch in Merkblättern und Arbeitsrichtlinien, erfolgt nach bestem Wissen, entsprechend dem jeweiligen Erkenntnisstand in Wissenschaft und Praxis. Beratung und Empfehlungen sind unverbindlich, begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis und keine Nebenverpflichtungen aus dem Kaufvertrag und sind daher vom Verwender jeweils im Einzelfall sorgfältig auf Anwendungsgebiete und Verarbeitungsbedingungen eigenverantwortlich abzustimmen. Etwaige Anwendungsberatung in Wort, Schrift oder in Versuchen befreit daher den Kunden insbesondere auch nicht von der ihm obliegenden Prüfungspflicht und der Einhaltung allfälliger Schutznormen. Eine Garantie für die mit dem gelieferten Anstrichmaterial hergestellten Anstriche wird daher von uns nicht übernommen. Wir haften nicht für Schäden, die infolge unsachgemäßer Benützung, Behandlung oder Verarbeitung entstehen. Wir haften nicht für Schäden, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung bzw. Anwendung bzw. Verarbeitung, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung oder Lagerung entstanden sind.

 

8.3. Bei Schadenersatzansprüchen des Kunden gemäß § 933a ABGB haftet Silval nach Maßgabe des § 933a Abs 2 ABGB für den gleichen Zeitraum, für den Gewährleistungsansprü- che zustehen würden, sofern der Kunde ein Verschulden von Silval am Mangel beweisen kann. Über die Gewährleistung hinausgehende Schadensersatzansprüche auch in Bezug auf etwaige Schutzrechte Dritter sind ausgeschlossen. Sollte jedoch auf Grund geltender oder zukünftiger zwingender gesetzlicher Bestimmungen dennoch Schadensersatzhaftung bewirkt werden, ist sie auf den Wert der gelieferten Ware beschränkt.

 

8.4. Das Recht auf Gewährleistung muss innerhalb von sechs Monaten gerichtlich geltend gemacht werden; die Frist beginnt mit dem Tag der Versendung oder Abholung der Ware zu laufen. Quantitäts- und Qualitätsmängel, soweit es sich nicht um versteckte Mängel handelt, müssen unverzüglich nach Übernahme und vor Weiterverarbeitung mittels eingeschriebenen Briefes schriftlich geltend gemacht werden. Die Rüge ist ausreichend zu begründen und mit Beweismaterial zu belegen. Eine Ersatzlieferung oder Gutschrift kann erst nach Untersuchung und einwandfreier Feststellung der Gewährleistungspflicht durch Silval erfolgen. Der Kunde hat die beanstandete Ware zu diesem Zweck für uns kostenlos einzusenden. In dringenden Fällen erhält er nach Möglichkeit eine Ersatzlieferung zum Tagespreis und nach Beendigung der Untersuchung eine Gutschrift nach Maßgabe der Anerkennung durch Silval. Bei Inanspruchnahme von Ersatzlieferungen oder Gutschriften, sind wir berechtigt, zur Beurteilung zweckdienliche Unterlagen zu verlangen.

 

8.5. Wir haften für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, der Ersatz von Folgeschäden, wie beispielsweise Produktionsausfälle oder Produktionsstillstände, Aufwendungen für zusätzlich eigene Arbeitsleistung und damit zusammenhängender Aufwendungen, Ersatz von Vermögensschäden, nicht erzielte Ersparnisse, Zinsverluste und Ersatz von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Kunde sind ausgeschlossen. Das Regressrecht nach § 933b ABGB wird ausgeschlossen.

 

8.6. Bei begründeten Mängeln ist die Gewährleistung auf Neulieferung oder Nachtragung des Fehlenden beschränkt, wobei nur Anspruch auf Austauschlieferung für Waren des laufenden Programmes besteht. Mehrere Nachbesserungen und Ersatzlieferungen sind zulässig. Wandlungs- und Preisminderungsansprüche sind ausgeschlossen.

 

8.7. Für verbilligte sowie für vereinbarungsgemäß gelieferte Ausschussware wird keine wie immer geartete Gewährleistung, Garantie oder Haftung übernommen. Eine Haftung für Sach- und Personenschäden aufgrund des Produkthaftungsgesetzes ist ausgeschlossen. Der Kunde verpflichtet sich, diesen Haftungsausschluss gegebenenfalls auf seine Kunden zu überbinden.

 

8.8. Soweit dies nicht gegen zwingendes Recht verstößt und soweit in diesen Bedingungen nichts anderes geregelt ist, haften wir nur für den Ersatz von Schäden, die wir grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht haben. Diese Haftungsbeschränkung gilt jedoch nicht für den Ersatz von Personenschäden. Für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Zinsverluste, unterbliebene Einsparungen, Folge- und Vermögensschäden und Schäden aus Ansprüchen Dritter haften wir nicht. Bei grober Fahrlässigkeit ist die Haftung der Höhe nach mit dem Wert der Warenlieferung beschränkt.

 

8.9. Wir leisten Gewähr für Quantität und gleichbleibende Qualität und Farbton. Der Kunde hat unverzüglich zu prüfen, ob die gelieferte Ware in Menge und Qualität den vertraglichen Vereinbarungen entspricht und für den allenfalls vereinbarten Einsatzbereich geeignet ist. Wird diese Prüfung ganz oder teilweise unterlassen oder werden offene Mängel nicht längstens binnen 8 Tagen ab Übernahme der Ware angezeigt, so gilt die Ware hinsichtlich dieser Mängel bzw. des vereinbarten Einsatzbereiches als genehmigt. Verborgene Mängel sind unverzüglich nach ihrem Hervorkommen, spätestens jedoch innerhalb von 6 Monaten nach Übernahme der Ware geltend zu machen. Beanstandungen sind in jedem Fall ausgeschlossen, wenn Verdünnungen, Härter, Zusatzlacke oder sonstige Komponenten beigemischt werden, die nicht ebenfalls von Silval stammen, oder wenn für den Lackaufbau teilweise Materialien oder Beizen anderer Herkunft verwendet werden. Mängelrügen sind schriftlich unter Angabe der Rechnungsdaten sowie der Chargen-Nummer zu erheben. Beanstandete Ware darf nur mit unserem ausdrücklichen Einverständnis rückgesandt werden. Über Verlangen ist jedoch ein Mustergebinde zur Untersuchung zur Verfügung zu stellen. Die Kosten der Übersendung sind in einem berechtigten Gewährleistungsanspruch inkludiert. Mängelrügen entbinden nicht von der Verpflichtung zur Einhaltung der vereinbarten Liefer- und Zahlungsbedingungen. Besondere Rückgriffansprüche gegenüber Silval gemäß § 933 b ABGB sind auf zwei Jahre ab Lieferung beschränkt. Gewährleistungsansprüche setzen jedenfalls voraus, dass der Kunde das Vorliegen des Mangels bei Übergabe nachweist.

 

§ 9 Schlussbestimmungen

 

9.1. Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen rechtsunwirksam, ungültig und/oder nichtig sein oder im Laufe ihrer Dauer werden, so berührt dies dir Rechtswirksamkeit und die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. In diesem Fall ist die rechtsunwirksame, ungültige und/oder nichtige Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die rechtswirksam und gültig ist und in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung der ersetzen Bestimmung – soweit als möglich und rechtlich zulässig – entspricht. Von uns abgegebene Zusagen oder Änderungen dieses Vertrages bedürfen zu Ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform und unserer firmenmäßig gezeichneten Bestätigung. Gegebene Zusagen unserer Vertreter bedürfen der schriftlichen Bestätigung der Geschäftsleitung. Nebenabsprachen bestehen nicht.

 

9.2. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist das sachlich zuständige Gericht für Salzburg. Wir sind jedoch berechtigt, ein anderes für den Kunden zuständiges Gericht anzurufen. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts (z.B. IPRG ROM I VO, etc.) und des UN-Kaufrechts.

 

9.3. Die mit unseren Geschäftsbeziehungen zusammenhängenden Daten (insb. Name, Adresse, Telefon- und Telefaxnummern, EMail Adressen, Bestell-, Liefer- und Rechnungsanschrift, Bestelldatum, bestellte bzw. gelieferte Produkte oder Dienstleistungen, Stückanzahl, Liefertermine, Zahlungs- und Mahndaten, etc.) werden in unserer EDV gespeichert und weiterverarbeitet. Der Kunde erklärt dazu sein Einverständnis.

 

9.4. Elektronischer Geschäftsverkehr: Bestellungen oder sonstige rechtsgestaltende Erklärungen des Kunden können per E-Mail gültig abgesandt werden, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit aber des fehlerfreien Zugangs bei uns. Übermittlungsfehler – gleich welcher Ursache – gehen zu Lasten des Kunden. Wir behalten uns vor, wegen einer eingetretenen Fehlfunktion unserer Datenverarbeitungsanlage unverzüglich durch geeignete Mittel (individuelle Nachricht, Bekanntgabe auf unserer Website) die Wirksamkeit einzelner oder zeitlich bestimmter rechtsgeschäftlicher Erklärungen zu widerrufen und die nochmalige, gültige Übermittlung derselben vorzunehmen oder zu erbitten.

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Stand : Jänner 2017

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